Evaluation
Seit der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, regelmäßige Arbeitsplatzevaluierungen zu den physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Bei Evaluationen handelt es sich um eine Erfolgs- bzw. Qualitätskontrolle. Nach der Einführung von neuen Maßnahmen und der erfolgreichen Durchführung werden die Auswirkungen bzw. Veränderungen im Unternehmen überprüft. Dadurch lässt sich der erzielte Nutzen einer Intervention erkennen und gegebenenfalls optimieren, indem der vorangegangene Prozess im Unternehmen systematisch bewertet und beurteilt wird.
Aus den zahlreichen Methoden und Verfahren der Arbeitspsychologie zur Belastungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung werden auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Methoden und Verfahren gewählt. Wir führen für Sie anschließend eine wissenschaftlich fundierte Arbeitsplatzevaluierung hindurch.
Vorteile und Nutzen für Ihr Unternehmen
- Verbesserungs- und Einsparungsmöglichkeiten
- erhöhte Rechtssicherheit
- verringertes Unfallrisiko
- Senkung der Krankenstände
- erhöhte Zufriedenheit und Motivation
- mehr Produktivität
- uvm.